Lassen Sie ein Schadengutachten erstellen!
- Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz – Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass Ihnen außergerichtliche Kosten entstehen. Gerne sind wir bei der Vermittlung zu einem geeigneten Anwalt behilflich.
- Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch uns bewerten.
- Übersenden Sie uns alle notwendigen Unterlagen.
- Nach Erhalt der Unterlagen und einer Abtrittserklärung werden wir für Sie tätig, so dass Sie nichts mehr veranlassen müssen.
Was ist noch zu beachten?
- Grundsätzlich ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Anspruchsinhaber.
- Wenn Sie Fahrer aber nicht Eigentümer sind, dann können Sie im Prozess als Zeuge aussagen und wären ein wertvolles Beweismittel.
- Ob als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie weder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen, noch dieser Informationen übermitteln.
- Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner.
- Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche -unberechtigt- zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen – nicht Ihre – vertritt.
Daher sollten Sie gut beraten sein.