Autos im Stau
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10 jähriges Betriebsjubiläum

 Am 15.10.2013 wurde das Kfz – Sachverständigenbüro Bernd Bischoff aus dem Nichts spontan gegründet.

Ab diesem Tage haben wir interessante Kunden und sehr interessante Fälle / Aufträge gehabt. Auch die „schwierigen“ Zeiten, wie Corona und andere Tiefpunkte, konnten wir mit Bravur meistern.

Ein besonderer Dank geht an die Kunden und die treuen Geschäftspartner, die uns die Jahre über bestens die Treue gehalten haben und uns in allen Belangen unterstützt haben.

Besonders erfreulich ist, dass sich diverse Medien für unser Tun interessiert haben und uns mit diversen Zeitungsberichten, Radioreportagen und TV Auftritten beglückt haben. Offenbar haben wir vieles richtig gemacht und den Nerv der Zeit gut getroffen.

Natürlich sind wir weiterhin mit gestärkter Fachkompetenz für Sie da.

Die Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Segment haben in den letzten Jahren ja Quantensprünge gemacht. Gerade auf den Gebieten Oldtimer und Campingtechnik haben wir uns sehr tief in die Materie eingearbeitet, so dass wir uns gerade auf den Gebieten von den Mitbewerbern abheben können.

Wir sind da weiterhin mit vollem Elan für Sie am Ball.

Gravierende Haftungsbeschränkungen bei Schäden durch Abschleppunternehmer

 Sicherlich hat jeder Autofahrer schon einmal sein Auto abschleppen lassen, sei es wegen einer Panne oder eines Unfalles oder weil der Wagen falsch geparkt war. Eventuell sollte der wertvolle Oldtimer schonend z.B. zu einer Oldtimermesse transportiert werden oder der Scheunenfund vom Verkäufer zum Käufer.

Ich unterstelle einmal, niemanden ist bewusst, wie das Fahrzeug bei einer Beschädigung durch den Transport versichert ist.

Nehmen wir an, Sie lassen z.B. Ihr Fahrzeug vom ADAC abschleppen (andere Abschleppunternehmer handeln da aber genau so, also kein Prügeln auf den ADAC). Somit gehen Sie ja mit dem ADAC einen Abschleppvertrag ein oder Sie sind ADAC Clubmitglied, wobei die AGB vom ADAC Gültigkeit haben.

Hier der relevante Vermerk:

  • 11 Wie haftet die ADAC Versicherung AG?

Befördern wir Ersatzteile, Arzneimittel, Fahrzeuge, Gepäck oder Haustiere, haften wir wie ein Frachtführer nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen in der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gültigen Fassung, jedoch über den gesetzlich bestimmten Höchstbetrag hinaus bis zu 512.000,– €. Wir haften insbesondere

  1. a) bei Beförderungen innerhalb Deutschlands nach dem Handelsgesetzbuch (HGB),
  2. b) bei grenzüberschreitenden Beförderungen nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR),
  3. c) bei Verfrachtung im internationalen Eisenbahnverkehr nach dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF).

Hier in dem Fall sind die Haftungshöchstgrenzen erfreulich hoch, was beileibe nicht für alle Abschleppunternehmer gilt. Meist ist die Haftungshöchstgrenze auf ca. 10,- € pro Kilo Fracht begrenzt (Ihr Fahrzeug gilt in dem Fall als Fracht!).

In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihr Fahrzeug vom Abschleppwagen kippt und einen Totalschaden erleidet, bekommen Sie maximal 10,- € pro Kilo Fahrzeugmasse ersetzt. Bei einem aktuellen Golf können das, je nach Ausstattung ca. 1400 Kg sein. Endschädigungssumme = 14.000,- €. Blöd nur, wenn der Neuwagen zum Basispreis von 19.995 € gerade auf dem Weg zu Ihnen war.

Dass die Summen jetzt je nach Fahrzeug stark auseinander driften können, liegt auf der Hand.

Bei einem extrem teuren Supersportwagen im Wert von über 100.000,- €, der natürlich nach allen Regeln der Kunst möglichst leicht gebaut ist (z.B. 800 Kg), stehen 8000,- € Entschädigungssumme dem zerstörten Wert von über 100.000,- € gegenüber!

Wir wollen ja nicht immer vom Schlimmsten ausgehen. Auch bei „kleineren“ Schäden kann es ganz bitter werden.

Beispiel aus meiner Praxis:

Ein Privatmann lässt seinen Mercedes E200CDI (Ex Taxi, 450.000 Km gelaufen) nach einem Getriebeschaden durch den ADAC zur Werkstatt schleppen. Nach dem Abladen des Fahrzeugs vor der Werkstatt streift der Abschleppunternehmer mit der Abschleppbrille das Seitenteil des Fahrzeugs. Reparaturkosten des Seitenteils  für eine zeitwertgerechte Reparatur 2112,29 €.

Nur wird leider ausschließlich der Wertersatz entschädigt. Die Betrachtungsweise folgt dem Prinzip: Wie viel war das Fahrzeug beim Aufladen auf dem Abschleppwagen Wert (Marktwert) und wie viel hat das Fahrzeug an Wert durch den zusätzlichen Schaden verloren.

Die Differenz ist maßgeblich für die Endschädigung. Je nach Konstellation kann es echt bitter werden.

Dementsprechend ist auch das Gutachten zu erstellen. Mit einem üblichen Haftpflichtschadengutachten kommt man hier nicht weiter und es wird als nicht verwertbar verworfen.

Verfolgen wir das Beispiel hier weiter:

Ex Taxi mit astronomischer Laufleistung, nicht fahrbereit (Getriebeschaden), was ist der „Markt“ bereit dafür noch zu zahlen? Hier interessieren sich in der Regel Verwerter für. Die rechnen mit verwertbaren Türen und Hauben und ein Paar Kleinteilen und eventuell etwas Innenausstattung und bieten z.B. 800,- €. Das wäre der Wert beim Aufladen auf den Abschleppwagen.

Nun steht das Fahrzeug mit zusätzlicher Beschädigung am Seitenteil vor der Werkstatt.

Wertermittlung: Der gleiche Verwerter kalkuliert für sich, verwertbar sind Türen und Hauben und ein Paar Kleinteile und eventuell etwas Innenausstattung und ich biete 800,- €, denn das Seitenteil verschrotte ich eh.

Faktisch betrachtet, wo liegt der eigentliche Schaden? Der Wagen ist nach dem Rechenmodell, selbst mit der zusätzlichen Beschädigung, genau so viel Wert wie vorher, weil einmal Tod geht nur.

Der Fall ist zwar extrem, aber hier sind viele Konstellationen möglich. In der Regel geht der Geschädigte fast „leer“ aus.

Hier ein anderes Beispiel aus meiner Praxis (das zum Glück eine bessere Wendung nahm):

Seltener Oldtimer (frisch Restauriert, der einzige dieser Wagen in Europa, der noch auf der Straße ist) hat bei einer Ausfahrt schlapp gemacht, weil das Automatikgetriebe seinen Dienst versagte. Ein Abschleppunternehmer über Ebay Kleinanzeigen sollte das liegen gebliebene Fahrzeug heim bringen.

Es kam wie es kommen musste: Beim Abladen von dem Abschleppwagen rollte das Fahrzeug rückwärts vor eine Laterne. Schaden: Chromstoßstange fingerdick eingedrückt. Dummerweise ist diese Stoßstange nicht für Geld und gute Worte zu bekommen. Also bleibt nur die aufwändige Reparatur der Stoßstange, Kosten nur für den Spaß etwas über 2.000,- €.

Wenn wir hier die Rechnung nach dem oben angeführten Beispiel anstellen:

Was zahlt ein Oldtimersammler für einen seltenen (selten ist nicht automatisch wertvoll) Oldtimer mit Getriebeschaden, wo es für Geld und gute Worte keine Teile mehr gibt?

In dem Fall nehmen wir einmal 15.000,- € an.

Derselbe Oldtimersammler steht nun vor dem Fahrzeug und sieht vor Gebotsabgabe die fingerdicke Delle in der Stoßstange. Um wie viel wird er sein Gebot nach unten korrigieren?

Wir halten uns vor Augen, auf Grund der miesen Teileversorgung des Fahrzeuges ist er ohnehin unerschrocken und will das Fahrzeug unbedingt haben, weil es das einzige in Europa ist. Er wird den Preis eventuell noch einmal um 100,- € drücken.

Faktischer Schaden = 100,- €

Mein Kunde hatte Glück im Unglück. Der Hinterhofabschlepper hatte keine AGB und keine Hakenlastversicherung. Die Regulierung ging am Ende zum Glück über die Kfz. Haftpflichtversicherung des Abschleppwagens, also nach den altbekannten Kfz. Haftpflichtbedingungen.

An Hand der Beispiele sehen Sie, dass es durchaus sinnvoll ist, vor Vergeben des Abschleppauftrages die Versicherungsdeckung zu prüfen und eventuell Zusatzversicherungen abzuschließen. Gerade im Alltag mit Oldtimern passieren viele Schäden durch Transporte. Mal kippt ein Käfer aus den 60ern beim Abladen von der Rampe, ein anderes Mal wird bei einem US – Car das Dach eingedrückt, weil zu eng geladen wurde. Gerne werden Cobra Replika beim Abladen vor die Wand gefahren, weil für ungeübte Fahrer die Pedale zu dicht zusammen stehen.

Wenn es doch einmal passiert ist, setzen Sie auf einem fähigen Kfz – Sachverständigen oder Oldtimersachverständigen (je nach Fahrzeug) und einem fähigen Anwalt, um das Schlimmste abzuwenden.

Bei einer Hakenlastversicherung werden die Kosten zwar meist nicht von der Versicherung übernommen, aber eine Rechtschutzversicherung kann hier helfen. Notfalls muss man selbst für die Kosten aufkommen, aber am Ende wird sich das meist rechnen, denn es kommt hier immer auf den Einzelfall an und der kann sehr kompliziert sein.

Natürlich hat man nicht alle Abschleppaktionen selbst in der Hand. Beim Falschparken hat man es zumindest teilweise, denn wenn Sie richtig parken, gibt es ja keinen Grund zum Abschleppen.

Treffen mit den VOX Autodoctoren Automechanika 2018

VOX Autodoctoren

Holger Parsch, Bernd Bischoff, Hans Jürgen Faul

Bei meinen selbstverständlichen Weiterbildungen auf der Automechanika 2018 hatte ich das Vergnügen, mich mit den VOX Autodoctoren Holger Parsch und Hans Jürgen Faul zu treffen und mit Ihnen ein wenig zu Fachsimpeln. Mir gefällt deren strukturierte Arbeitsweise, die in den Werkstätten leider nicht mehr selbstverständlich ist. Fachlich sind die Jungs sehr gut aufgestellt und zudem auch noch ausgesprochen nett und aufgeschlossen. Wer sich für deren Arbeitsweise interessiert, dem kann ich nur deren Youtube Kanal Autodoctoren empfehlen.

neues aus dem Unfall-Lexikon

Erfahrungsbericht eines Sachverständigen –

Probleme mit der HUK

In meiner langjährigen Tätigkeit als freier Kfz–Sachverständiger hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Ärger sicher ist, wenn der Unfallgegner bei der HUK versichert ist. Natürlich machen andere Versicherungen ab und an bei der Abwicklung Probleme. Diese halten sich aber im Allgemeinen in Grenzen. Bei der HUK weiß man als Kfz-Sachverständiger aber von vorneherein, dass es Ärger geben wird. Darauf kann man sich verlassen.

Regelmäßig werden Schadenpositionen über Prüfberichte gekürzt, wo letztendlich die HUK nicht gewillt ist, z.B. UPE Aufschläge oder Verbringungskosten zu erstatten, obwohl sie faktisch anfallen.

Regelmäßig wird auch auf Werkstattkosten sogenannter „Referenzwerkstätten“ (diese haben in der Regel einen Rahmenvertrag mit der HUK, hier sind dann besondere Konditionen vereinbart, Prinzip billige Preise aber dafür volle Werkstatt) heruntergekürzt, so dass der Geschädigte entweder auf viel Geld verzichtet oder den rechtlichen Kampf aufnehmen muss, damit er sein Auto nicht bei Firma „Kordel und Draht“ reparieren lassen muss, weil sonst die Entschädigungssumme nicht reicht.

Lässt sich der Geschädigte auf die sogenannten Referenzwerkstätten ein, tappt er in die nächste Falle. Billig und gut schließt sich auch hier meist aus. Mir hat ein Werkstattinhaber solch einer Werkstatt im Schadennetz im Vertrauen offenbart, dass er bei solchen Aufträgen nur ca. 50% des normalen Stundenverrechnungssatzes bekommt. Er muss es zwangsläufig über die Teile kompensieren („wenn der Gutachter für 3000,- € teile kalkuliert, müssen wir für den Posten mit 2000,- € hinkommen“). Artikel weiterlesen…..

Vorschaden

Bild BGH

Vorschaden

der Bundesgerichtshof hat sich nun dazu geäußert!

Der Einwand des Vorschadens ist für alle Unfallgeschädigten sehr ärgerlich und führt regelmäßig zu einem Vermögensschaden. Der Grund dafür ist, dass man als Unfallgeschädigter (nach der bisherigen Rechtsprechung) in der Regel auf seinem Schaden sitzen geblieben ist.

Worum geht es beim Thema Vorschaden?

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dann muss der Schädiger und die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle unfallbedingten Schäden ersetzen. Soweit so gut. Wenn der neue Schaden jedoch an einer Stelle eingetreten ist, an der es schon einmal einen Schaden gab, geht der Ärger erst richtig los. Wurde der “alte Schaden” repariert, spricht man von einem sog. Vorschaden. In solchen Fällen verlangt die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig einen Nachweis darüber, dass der alte Schaden vollständig sowie sach- und fachgerecht repariert wurde. >Darüber hatten wir bereits hier berichtet.<

Dieser Nachweis gelang dem Geschädigten in der Regel nur, wenn er eine entsprechende Rechnung vorlegte, die alle Positionen des “alten Schadens” beinhaltete. Ohne eine solche Rechnung, verweigerten die Versicherungen bisher regelmäßig eine Zahlung. Auch ohne Grund verweigern Versicherungen gerne die Zahlung, hier dazu mehr.

Wie urteilten die Gerichte bisher? Artikel weiterlesen….

Bundesgerichtshof zu den Stundenverrechnungssätzen

Bundesgerichtshof zu den Stundenverrechnungssätzen

im Rahmen einer fiktiven Abrechnung!

Mit Urteil vom 25.09.2018 hat der Bundesgerichtshof ein Machtwort gesprochen. Zum einen hat er sich zum Dauerbrenner Stundenverrechnungssätze geäußert. Zum anderen hat er zur fiktiven Abrechnung Stellung genommen und dem vieldiskutierten Urteil des Landgerichts Darmstadt jeglichen Nährboden entzogen. Schließlich hat er sich zu den sogenannten UPE-Aufschlägen und der Verweisungsmöglichkeit eines Haftpflichtversicherers geäußert. Ein Urteil mit vielen Informationen und deutlichen Worten. mehr….

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